Nutzungsvertrag für Schriften-Software

Mit dem Erteilen einer Bestellung oder dem Öffnen der Versiegelung der Datenträger erklären Sie sich mit der Geltung der nachstehenden Bedingungen einverstanden. Sollten Sie mit nachstehender Regelung nicht einverstanden sein und zu diesen Bedingungen ein Nutzungsrecht an der Schriften-Software nicht erwerben wollen, steht es Ihnen frei, die Datenträger einschließlich des kompletten Paketes - sofern die Versiegelung der Datenträger unversehrt ist - gegen Rückvergütung des dafür gezahlten Entgelts an den Hersteller bzw. den Vertragshändler, bei dem Sie sie erworben haben, zurückzugeben.

 

1. Nutzungsrecht

1.1 Die auf den Datenträgern gespeicherte Schriften-Software ist geistiges Eigentum des Herstellers und/oder dessen Lizenzgeber. Der Begriff Schriften-Software schließt jegliche Updates, Upgrades, Erweiterungen, veränderte Versionen und Arbeitskopien der Schriften-Software, an denen hiernach ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ein. Die Datenträger selbst sind und bleiben Eigentum des Herstellers.

1.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts gewährt der Hersteller Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Schriften-Software - soweit sie ab Auslieferung bzw. entsprechend der von Ihnen geleisteten Zahlung freigeschaltet ist - an einem einzelnen Ort auf einer Festplatte oder einem anderen Speichermedium entsprechend der Lizenzbedingungen der einzelnen Hesteller (siehe Tabelle auf der Folgeseite) zu installieren. Sofern die Schriften-Software über ein Netzwerk genutzt werden soll, dürfen Sie auf einem einzelnen Fileserver zur Benutzung in einem "Local Area Network", zu jeweils nur einem der nachfolgend genannten Zwecke nutzen:

Dauerhafte Installation auf eine Festplatte oder ein anderes Speichermedium von/für bis zu fünf Computern und einem Ausgabegerät;

Benutzung der Schriften-Software über dieses Netzwerk, unter der Bedingung, daß die Anzahl der verschiedenen Geräte, auf denen die Schriften-Software genutzt wird, fünf Computer und ein Ausgabegerät nicht überschreitet.

Ebenso dürfen Sie die Schriften-Software auf einem Heim- oder tragbaren Computer installieren. Jedoch darf die Schriften-Software nicht gleichzeitig auf dem Erstcomputer und von einer anderen Person auf einem Zweitcomputer genutzt werden. Sie dürfen eine Sicherheitskopie der Schriften-Software anfertigen, die mit einer Kopie der Original-Kennzeichnung (inkl. des Copyright-Hinweises) kenntlich gemacht werden muß. Dieselben Kopierbeschränkungen gelten für Dateien, die Ihnen der Hersteller in Verbindung mit der Schriften-Software liefert, um Ihnen den Zugriff auf sie zu ermöglichen. Ein gleichzeitiger Einsatz der Schriften-Software auf mehr als fünf Computern und/oder einem Ausgabegerät ist nur zulässig, wenn Sie (gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit) eine Multi-User-Lizenz erworben haben.

1.3 Sie sind nur bei Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen berechtigt, dieses Nutzungsrecht an einen Dritten zu übertragen:

Dieser Dritte akzeptiert mit seiner Unterschrift auf einem vom Hersteller herausgegebenen Übertragungsformular den Inhalt dieses Nutzungsvertrages für Schriften-Software als eine auch für ihn verbindliche Regelung, und

eine Ablichtung des vollständig ausgefüllten und von Ihnen und dem Dritten unterzeichneten Übertragungsformulares wird an dne Hersteller bzw. den Vertragshändler gesandt, und

Sie halten keine Kopie der Schriften-Software zurück und enthalten sich jeglicher weiteren Benutzung derselben oder von Kopien oder Teilen derselben.

1.4 Ausschließlich zum Zwecke der Ausgabe bestimmter Dateien dürfen Sie eine Kopie derjenigen Fonts, die Sie zur Erstellung der betreffenden Datei benutzt haben, zu einem kommerziellen Belichtungsstudio oder anderem Service-Unternehmen geben, sofern dieses Service-Unternehmen Ihnen glaubhaft nachgerwiesen hat, daß es ein Recht zur Nutzung der fraglichen Schriften-Software ordnungsgemäß erworben hat.


2. Ausschluß anderweitiger Nutzung

2.1 Es ist - vorbehaltlich der Regelungen unter 1.3 und 1.4 - ausdrücklich untersagt, die Schriften-Software zu verkaufen, zu verleihen, sie in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben oder Sublizenzen an ihr zu vergeben.

2.2 Es ist - vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 2.3 und 2.4 - nicht gestattet, die Schriften-Software zu verändern, sie mit anderen Softwareprogrammen zu vermischen, sie zu dekompilieren, Module daraus zu eigenen Entwicklungen oder die in der Schriften-Software enthaltenen technischen Lösungen zu anderen Zwecken als dem Betrieb Ihres eigenen Computers oder Ausgabegerätes zu benutzen.

2.3 Eingriffe nach Ziffer 2.2 sind nur zulässig, soweit sie unerläßlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Programmen zu erhalten und diese Informationen weder veröffentlicht noch sonst ohne weiteres zugänglich sind, und Sie sie auf entsprechende Anfrage beim Hersteller oder Ihrem Vetragshändler nicht erhalten haben. In diesem Fall werden Sie dem Hersteller schriftlich mitteilen, welche Teile der Schriften-Software Sie dekompilieren.

2.4 Modifikationen der Schriften-Software sind nur gestattet, soweit Sie notwendig sind, um Ihre persönlichen Design-Anforderungen zu erfüllen. Die zu diesem Zwecke angefertigten Modifikationen unterliegen in jeder Hinsicht den Regelungen dieses Schriften-Software-Nutzungsvertrages.


3. Gewährleistung und Haftung

3.1 Der Hersteller gewährleistet, daß die Schriften-Software die Funktions- und Leistungsmerkmale erfüllt, die in der bei Vertragsschluß gültigen Produktbeschreibung enthalten sind. Die Gewährleistungsansprüche enden sechs Monate nach dem Tag der Übergabe der Schriften-Software an Sie. Treten während dieser Frist Fehler an der Schriften-Software auf, die den Wert und die Tauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird der Hersteller diese Fehler nach Eingang der Fehlermeldung unverzüglich beseitigen. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, daß die Fehlerauswirkungen reproduzierbar sind, von Ihnen ausreichend beschrieben wurden und der Fehler dem Hersteller unverzüglich gemeldet wurde. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung, die nach Wahl des Herstellers auch in Form der unentgeltlichen Lieferung einer neuen Programmfassung oder bis zur Übergabe einer solchen in Form einer temporären Fehlerkorrektur erfolgen kann. Werden Ihnen zum Zwecke der Gewährleistung neue Versionen der Schriften-Software (mit erweitertem Funktions- und Leistungsumfang, auf den Sie keinen Anspruch haben) zur Verfügung gestellt, so erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf diese neuen Funktions- und Leistungsmerkmale. Sofern eine solche neue Version zu ihrer Lauffähigkeit eine neue oder geänderte Hardware beim Kunden erfordert, haben Sie nur das Recht, die Schriften-Software gegen Rückvergütung des dafür gezahlten Entgelts an den Hersteller bzw. den Vertragshändler zurückzugeben.

3.2 Über die vorstehenden Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche, z. B. auf Ersatz für Stillstandszeiten, Produktionsausfall, verbrauchtes Material und andere indirekte Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern solche Schäden vom Hersteller nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.


4. Allgemeines

4.1 Das unter Ziffer 1.2 gewährte Nutzungsrecht erlischt bei einer Verletzung dieser mit sofortiger Wirkung.

4.2 Bei Beendigung dieses Vertrages verpflichten Sie sich, die Schriften-Software mit allen vorhandenen Kopien, Veränderungen und Zusammenfassungen jeglicher Art und Weise zurückzugeben oder zu vernichten.

4.3 Sie verpflichten sich, jedem Angestellten Ihres Unternehmens, der Zugang zu der Schriften-Software oder zu Kopien hat, den Inhalt dieses Nutzungsvertrages für Schriften-Software zur Kenntnis zu geben und sicherzustellen, daß sich diese vertragsgemäß verhalten.



Stand Jänner 2011

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